Wenn Ruheständler über 65 bzw. zukünftig 67 Jahren eine Beschäftigung antreten, müssen sie nicht auf Hinzuverdienstgrenzen achten. Unter 65 Jahren sieht dies jedoch anders aus - hier können unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen gelten, je nach Rentenart und individueller Situation. Die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten bzw. zu prüfen obliegt dem beschäftigten Rentner und nicht dem Arbeitgeber. Damit Sie keine Überraschungen erleben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle Informationen zum Thema „Hinzuverdienstgrenzen bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung“ bereitstellen. Welche Rente Sie genau erhalten, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Sie grundsätzlich so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Sie müssen Ihre Tätigkeiten in diesem Fall auch nicht dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Achten Sie aber darauf, dass ab 2012 das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Nur die Versicherten, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, erreichen die Regelaltersgrenze mit dem 65. Geburtstag. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden, wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben.

Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2010)
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie bis zu 400 Euro brutto pro Monat hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringert. Zwei Monate im Kalenderjahr können Sie diese Hinzuverdienstgrenze zudem um das Doppelte überschreiten, ohne dass sich dies auf Ihre Rente auswirkt. Ein entsprechendes Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann damit ohne Probleme ausgezahlt werden.
Verdienen Sie regelmäßig mehr als die 400 Euro brutto, so wird Ihre Rente nur noch als sogenannte Teilrente ausgezahlt – abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes. Dies bedeutet, dass sich Ihre Vollrente auf eine 3/4-Teilrente (3/4 der Vollrente), 1/2-Teilrente (1/2 der Vollrente) oder eine 1/4-Teilrente (1/4 der Vollrente) vermindert. Zudem müssen Sie in diesem Fall Ihren Verdienst dem Rentenversicherungsträger melden. Hier finden Sie eine Liste der Rentenversicherungsträger.
Die Verminderung richtet sich danach, wie hoch der Hinzuverdienst ist. Generell gilt: Je höher der Hinzuverdienst, desto geringer die Teilrente. Ab einem bestimmten Hinzuverdienst kann die Rente sogar ganz entfallen. Zwei Monate im Kalenderjahr können Sie aber den doppelten Betrag Ihres Hinzuverdienstes verdienen, ohne dass daraus weitere Verminderungen resultieren.
Die Errechnung erfolgt nach der unten dargestellten Formel. Hier ist zu beachten, dass die angegebene monatliche Bezugsgröße nur dann angelegt wird, wenn Sie Ihre Beschäftigung in den alten Bundesländern ausüben. Sollten Sie in den neuen Bundesländern Geld verdienen, wird hingegen die monatliche Bezugsgröße mit dem Quotienten aus dem aktuellen Rentenwert (Ost) und dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Formel zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze für Rente wegen voller Erwerbsminderung
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2009)
Zur einfacheren Berechnung können Sie auch den Hinzuverdienstrechner der IKK nutzen.
Die Verminderung der Rente erfolgt automatisch durch Ihren Rentenversicherungsträger. Wenn Sie später wieder weniger verdienen und eine geringere Hinzuverdienstgrenze einhalten bzw. gar keinen Hinzuverdienst mehr haben, erhalten Sie auch wieder eine entsprechende höhere Rente. Allerdings müssen Sie die höheren Leistungen innerhalb von drei Kalendermonaten beantragen, hierfür können Sie ein Formular nutzen.
Beziehen Sie zusätzlich eine Betriebsrente? Dann sollten Sie mit Ihrem vorherigem Arbeitnehmer Kontakt aufnehmen. Da es bei Betriebsrenten keine einheitlichen Regelungen zum Thema Hinzuverdienst gibt, ist dies individuell zu klären. Bei einem Einkommen über 400 Euro, sollten Sie dies also nicht nur der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vorsorglich auch dem ehemaligen Arbeitgeber mitteilen.
...erhalten Sie auch unter www.bfa.de. In der Liste der Rentenversicherungsträger finden Sie darüber hinaus die Kontaktinformationen für Ihren Rentenversicherungsträger. Zudem finden Sie hier detaillierte Informationen zu Hinzuverdienstgrenzen anderer Rentenarten.
Außerdem können Sie das kostenlose Service-Telefon der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nutzen: 0800 3331919. Sie erreichen hier die Experten.
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 19.30 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund (2010), „Regelaltersrente“, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bund (2009), „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“, Deutsche Rentenversicherung Bund, 6. Auflage (7/2009), Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bund (2009), „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“, Deutsche Rentenversicherung Bund, 6. Auflage (7/2009), Berlin
Zurück zur Übersicht Stand: 30.01.2011Trotz intensiver Recherche und gewissenhafter Prüfung übernehmen wir für die Inhalte keine Gewähr.
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